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   BFH, 30.05.2022 - II B 89/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,16741
BFH, 30.05.2022 - II B 89/21 (https://dejure.org/2022,16741)
BFH, Entscheidung vom 30.05.2022 - II B 89/21 (https://dejure.org/2022,16741)
BFH, Entscheidung vom 30. Mai 2022 - II B 89/21 (https://dejure.org/2022,16741)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 6 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 6 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung - FGO, § 119 Nr. 1 FGO, § 6 Abs. 1 FGO, § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO, § 135 Abs. 2 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Verfahrensmangel der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts; Übertragung einer Entscheidung auf einen Einzelrichter

  • rewis.io

    Einzelrichterbeschluss

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 6, § 119 Nr. 1
    Einzelrichterbeschluss

  • rechtsportal.de

    FGO § 6, § 119 Nr. 1
    Einzelrichterbeschluss

  • datenbank.nwb.de

    Einzelrichterbeschluss

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Einzelrichterbeschluss des Finanzgerichts

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 22.09.2005 - V B 137/04

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Glaubhaftmachung

    Auszug aus BFH, 30.05.2022 - II B 89/21
    Um welchen Richter es sich handelt, muss sich dann aus dem senatsinternen Mitwirkungsplan ergeben (vgl. etwa Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 22.09.2005 - V B 137-138/04, BFH/NV 2006, 559, unter II.2., am Ende; vom 30.11.2005 - XI B 199/04, juris, unter 3., und vom 22.01.2009 - VIII B 78/08, BFH/NV 2009, 779, die alle eine entsprechende Regelung als selbstverständlich voraussetzen).
  • BFH, 22.01.2009 - VIII B 78/08

    NZB, gesetzlicher Richter, Übertragung auf den Einzelrichter

    Auszug aus BFH, 30.05.2022 - II B 89/21
    Um welchen Richter es sich handelt, muss sich dann aus dem senatsinternen Mitwirkungsplan ergeben (vgl. etwa Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 22.09.2005 - V B 137-138/04, BFH/NV 2006, 559, unter II.2., am Ende; vom 30.11.2005 - XI B 199/04, juris, unter 3., und vom 22.01.2009 - VIII B 78/08, BFH/NV 2009, 779, die alle eine entsprechende Regelung als selbstverständlich voraussetzen).
  • BFH, 30.11.2005 - XI B 199/04

    Keine namentliche Nennung des zuständigen Einzelrichters im Übertragungsbeschluss

    Auszug aus BFH, 30.05.2022 - II B 89/21
    Um welchen Richter es sich handelt, muss sich dann aus dem senatsinternen Mitwirkungsplan ergeben (vgl. etwa Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 22.09.2005 - V B 137-138/04, BFH/NV 2006, 559, unter II.2., am Ende; vom 30.11.2005 - XI B 199/04, juris, unter 3., und vom 22.01.2009 - VIII B 78/08, BFH/NV 2009, 779, die alle eine entsprechende Regelung als selbstverständlich voraussetzen).
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